Fragen, Fragen, Fragen....
Gibt es eine Mindestmietdauer?
Ja, die
Mindestmietdauer für Celli und Kontrabässe beträgt
drei Monate. Für Violinen und Bratschen gibt es eine Mindestmietdauer von einem Monat.
Was kostet ein Leihinstrument?
Die Kosten sind je nach Instrument unterschiedlich. In den einzelnen Kategorien dieser Website erfahren Sie, welche Kosten welches Instrument mit sich bringt.
Gibt es auch Instrumente für Linkshänder?
Ja, wir bieten auch Linkshänderinstrumente in den meisten Größen an. Geben Sie einfach Ihren Wunsch während der Bestellung im Bemerkungsfeld an oder
kontaktieren Sie uns.
Ich möchte ein Instrument kaufen. Gibt es einen Nachlass auf den Kaufpreis?
Ja, 50% Ihrer gezahlten Mieten werden Ihnen auf den Kaufpreis eines neuen Instrumentes angerechnet, rückwirkend auf maximal zwei Jahre. Dabei können Sie sich entscheiden, ob Sie ein neues gleichwertiges oder hochwertigeres Instrument kaufen möchten. Die Anrechnung von 50% der bisher gezahlten Mieten ist Ihnen dabei sicher.
Kann ich auch einen Bogen einzeln leihen?
Nein, leider können wir nur Komplettsets als Leihgegenstand anbieten.
Wie kann ich die Rechnungen bezahlen?
Sie können Ihre Rechnungen per Lastschrift-Mandat (früher: Einzugsermächtigung) zahlen. Gerne versenden wir auf Anfrage einen Vordruck zur Mandatserteilung per E-Mail oder Post.
Was ist in der Reparatur- und Wartungsvereinbarung inbegriffen?
Bei Geige, Bratsche, Cello und Bässen bis zu einem bestimmten Wert können wir eine Wartungspauschale anbieten, in der Folgendes inbegriffen ist:
1. unverschuldeter Verlust (z.B. durch Diebstahl)
2. Sämtliche Schäden am Instrument, Koffer oder Bogen z.B. Kratzer am Lack, Steg kippt um oder bricht, Stimmstock kippt um, Wirbel bricht, Anhängesaite reißt, Schäden am Saitenhalter etc.
In der
Wartungspauschale sind
nicht enthalten:
1. Verschleißteile wie z.B. Saiten und Bogenhaare.
2. Schäden oder Verlust durch grobe Fahrlässigkeit (z.B. in der Bahn liegen gelassen, Deckenriss durch starke Hitze und Wassereinwirkung bzw. starke, schnelle Temperaturschwankungen).
Damit ist gemeint, dass Sie bitte das Instrument nicht im Sommer im heißen Auto lassen und wenn Sie im Winter aus der Kälte kommen, das Instrument bitte langsam akklimatisieren und niemals neben Ofen oder Heizung stellen.
3. Auslandsfahrten
Was ist mit Schäden an einem Instrument oder Set, für das die Wartungspauschale nicht gilt?
Diese Instrumente oder Sets müssen Sie auf eigene Kosten gegen Schäden und/oder Verlust versichern.
Einige Hausrat- und Haftpflichtversicherungen können die Instrumente mit in den Versicherungsschutz aufnehmen. Möchten Sie jedoch kein Risiko eingehen und die Versicherung extra für das Instrument abschließen, können wir Ihnen verschiedene Versicherungsunternehmen nennen, die Instrumentenversicherungen anbieten.
Wie verhalte ich mich im Schadensfall?
Sollten Sie an Ihrem Instrument einen Schaden erkennen, kontaktieren Sie uns schnellstmöglich. Wir senden Ihnen ein Ersatzinstrument, das defekte Instrument senden Sie uns bitte zurück. Tritt ein Schadensfall bei einem Bogen auf, melden Sie sich bitte ebenso bei uns.
Lassen Sie das Instrument bitte
nicht von einem Dritten reparieren, da in diesem Fall die Versicherung nicht greift und die Kosten von Ihnen übernommen werden müssten!
Das Instrument ist vom Transport beschädigt. Was muss ich beachten?
Sollte das Instrument beim Transport einen äußerlich sichtbaren Schaden genommen haben (z.B. Karton stark demoliert, Wasserschaden), lassen Sie sich dies bitte unbedingt von dem Fahrer des Versandunternehmens quittieren. Nur so kann die Versicherung greifen! Sollte das Instrument von außen nicht sichtbare Schäden genommen haben, setzen Sie sich bitte mit uns in Kontakt.
Wie gehe ich vor, wenn die nächste Größe des Instruments benötigt wird?
Um einen Tausch zu veranlassen, loggen Sie sich einfach in Ihr persönliches Kundenkonto. Dort haben Sie die Möglichkeit, den Tausch anzumelden und das nächste gewünschte Instrument zu bestellen. Das zu klein gewordene Instrument senden Sie bitte auf Ihre Kosten an unsere Zweigstelle an folgende Adresse zurück:
Streichinstrumente-Verleih Nestler GmbH, Eubabrunner Str. 17, 08258 Markneukirchen.
Unfreie Pakete können nicht angenommen werden.
Celli müssen in dem mitgelieferten Karton versendet werden. Wir können Ihnen dazu einen Retourenschein zusenden, sodass Sie das Paket selbst bei der nächsten Postfiliale abgeben können. Diesen Service bieten wir unseren Kunden in Deutschland für 30,00 € und in Österreich für 35,00 € an.
Benötigen Sie den
nächstgrößeren Kontrabass, kontaktieren Sie uns bitte per E-Mail oder rufen Sie uns an, und wir vereinbaren mit Ihnen einen Tauschtermin. Bitte planen Sie auch hier 4 - 6 Wochen ein.
Ich möchte das Instrument nicht mehr mieten. Wie gehe ich vor?
Sollten Sie das Mietverhältnis beenden wollen, ist eine
schriftliche Kündigung unter Beachtung der Kündigungsfrist notwendig. Diese kann auch per E-Mail oder Fax erfolgen.
Voraussetzung für das Vertragsende ist die Rückgabe des Instrumentes.
Gibt es eine Kündigungsfrist?
Ja, Sie können den Mietvertrag 4 Wochen zum Mietmonatsende kündigen.
Zum Beispiel: Sollte Ihr Vertrag an einem 06. Juni beginnen, können Sie immer zum 05. des Monats kündigen. Also müsste die Kündigung zum 05. Januar bei uns eingehen, um den Vertrag zum 05. Februar zu beenden.
Ich habe schon die Miete bezahlt, aber eher gekündigt. Was passiert mit meinem Geld?
Im Voraus gezahlte Miete erhalten Sie selbstverständlich zurück. Bitte beachten Sie jedoch, dass die Wartungsgebühren einmal im Jahr fällig und nicht erstattungsfähig sind.
Sind diese Informationen auch in anderen Sprachen verfügbar?
Ja, wenn Sie ein Instrument auf Englisch leihen möchten,
klicken Sie bitte hier. Unsere Mitarbeiter sprechen auch Englisch.
If you would like to rent an instrument in English, please
click here or contact us! We also speak English.