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ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Anbieter
Streichinstrumente-Verleih Nestler GmbH
Geschäftsführer Stefan Nestler
Eubabrunner Str. 17
08258 Markneukirchen
info@streichinstrumente-verleih.de
+49 (0)89 / 381518072
+49 (0) 89 / 381518079
DE236676178
HRB 180993, AG München
  • im folgenden „Streichinstrumente-Verleih Nestler GmbH“ oder „Vermieter“ genannt -


§ 1 Allgemeines/Geltung

(1) Alle Lieferungen, Leistungen und Angebote von der Streichinstrumente-Verleih Nestler GmbH erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Diese sind Bestandteil aller Verträge, die die Streichinstrumente-Verleih Nestler GmbH mit ihren Vertragspartnern (nachfolgend auch „Mieter“ oder „Kunden“ genannt) über die von ihr angebotenen Lieferungen oder Leistungen schließt. Sie gelten - soweit der Kunde Unternehmer im Sinne des §1 (3) - auch für alle zukünftigen Lieferungen, Leistungen oder Angebote an den Kunden, selbst wenn sie nicht nochmals gesondert vereinbart werden.

(2) Geschäftsbedingungen des Mieters oder Dritter finden keine Anwendung, auch wenn die Streichinstrumente-Verleih Nestler GmbH ihrer Geltung im Einzelfall nicht gesondert widerspricht. Selbst wenn die Streichinstrumente-Verleih Nestler GmbH auf ein Schreiben Bezug nimmt, das Geschäftsbedingungen des Kunden oder eines Dritten enthält oder auf solche verweist, liegt darin kein Einverständnis mit der Geltung jener Geschäftsbedingungen.

(3) Verbraucher im Sinne dieser AGB ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch selbstständigen Tätigkeit zugeordnet werden können. Unternehmer im Sinne dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt.

§ 2 Regelungen und Informationen zum Vertragsschluss

(1) Allgemeines

Die Inhalte auf der Website von der Streichinstrumente-Verleih Nestler GmbH stellen keine Angebote dar.


(2) Technische Schritte, die zum Vertragsschluss führen und Zustandekommen des Mietvertrages
Der Mieter kann sich die Mietsache und das Zubehör per Mausklick auf den Warenkorb-Link vormerken. Durch Klick auf den Warenkorb erreicht der Mieter, diejenigen Schritte, die dieser für die Anforderung eines Mietvertrages durchlaufen muss. Klickt der Mieter am Ende dieser Schritte auf den Button „Vertrag anfordern“, so erhält er ein Vertragsformular an seine im Bestellvorgang angegeben Eingaben. Die Daten im Vertragsformular sind bereits vorausgefüllt. Sofern der Mieter den Vertrag unterschrieben an die Streichinstrumente-Verleih Nestler GmbH zurückschickt, liegt hierin das Angebot zum Abschluss des Mietvertrages.
Die Annahme des Angebots durch die Streichinstrumente-Verleih Nestler GmbH erfolgt durch Zusendung des vom Vermieter gegengezeichneten Vertrags nebst gewähltem Instrument inkl. Zubehör.

(3) Speicherung und Zugang zum Vertragstext
Die Streichinstrumente-Verleih Nestler GmbH speichert den Vertragstext und sendet dem Mieter das Vertragsformular und die Vertragsbedingungen per E-Mail zu. Damit verschafft die Streichinstrumente-Verleih Nestler GmbH dem Mieter die Möglichkeit, die Vertragsbestimmungen bei Vertragsschluss abzurufen und in wiedergabefähiger Form zu speichern. Ein Zugang zu den bei der Streichinstrumente-Verleih Nestler GmbH gespeicherten Vertragstexten ist - mit Ausnahme der frei zugänglichen AGB - nicht möglich.

(4) Erkennen und Berichtigung von Eingabefehlern
Zur Erkennung und Verhinderung von Eingabefehlern während des Registrierungsvorgangs bekommt der Mieter vor dem Absenden eine Übersichtsseite zur Kontrolle angezeigt, mit deren Hilfe er seine Eingaben kontrollieren und in den Eingabefeldern selbst oder unter Verwendung des „Zurück“-Buttons des Internetbrowsers die eingegebenen Daten berichtigen kann.

(5) Zur Verfügung stehende Sprachen
Die Vertragssprache ist Deutsch.

§ 3 Preise und Zahlungsbedingungen

(1) Es gelten die angezeigten Preise zum Zeitpunkt der Absendung der Anfrage. Verpackungs- und Versandkosten werden, soweit solche erhoben werden, zuzüglich berechnet und dem Kunden rechtzeitig angezeigt. Für den Fall der Bestellung aus dem Ausland, kann nicht ausgeschlossen werden, dass Ihre Bank oder Ihr Land der Streichinstrumente-Verleih Nestler GmbH nicht bekannte Kosten oder Steuern erheben, wie z.B. (Einfuhr-)Zölle oder Bearbeitungsgebühren für die Zahlung. Hierbei handelt es sich nicht um Kosten, die über die Streichinstrumente-Verleih Nestler GmbH abgeführt oder in Rechnung gestellt werden.

Die Miete umfasst die Vergütung für die Überlassung der Mietsache inkl. vertraglich vereinbartem Zubehör sowie für Instandhaltung und Instandsetzung der Mietsache. Darüber hat der Mieter die Möglichkeit zusätzlich eine Wartungspauschale abzuschließen.
Die Lieferung von Verbrauchsmaterialien (z.B. Saiten und Bogenhaare) ist gegebenenfalls gesondert zu vergüten.
Anpassungen und/oder Änderungen der Mietsache, die auf Wunsch des Mieters vorgenommen wurden, sind ebenfalls gesondert zu vergüten, falls sie nicht zur Instandhaltung oder Instandsetzung der Mietsache erforderlich sind.
Die Miete ist monatlich im Voraus bis spätestens zum dritten Werktag eines jeden Mietmonats zu zahlen, sofern nichts anderes vereinbart ist. Die Pflicht zur Zahlung der Miete beginnt mit der Lieferung durch den Vermieter.
Ein Mietmonat beginnt am Tag des Erhalts der Mietsache.
Der Vermieter ist berechtigt, die Miete erstmals nach Ablauf von zwölf Monaten nach Vertragsschluss mit einer schriftlichen Ankündigung von drei Monaten zum Monatsende zu erhöhen, sofern und soweit sich seine für die Erhaltung der Mietsache anfallenden Material- und Personalkosten erhöht haben. Der Mieter hat das Recht, das Mietverhältnis innerhalb einer Frist von sechs Wochen nach Zugang der Ankündigung einer Mieterhöhung zu kündigen. Bei einer Reduzierung der entsprechenden Material- und Personalkosten des Vermieters kann der Mieter nach Ablauf der vorgenannten Frist eine entsprechende Herabsetzung der Miete verlangen.

(2) Die Streichinstrumente-Verleih Nestler GmbH akzeptiert alle auf der Internetseite angegebenen Zahlungsarten. Die Streichinstrumente-Verleih Nestler GmbH stellt dem Kunden eine monatliche Rechnung aus, die ihm in Textform übersandt wird.

(3) Schecks gelten erst nach Einlösung als Zahlung.

(4) Gegenüber Unternehmern ist die Streichinstrumente-Verleih Nestler GmbH
berechtigt, Lieferungen oder Leistungen nur gegen Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung auszuführen.

§ 4 Lieferung

(1) Die Lieferung der Ware an den Kunden erfolgt durch Drittanbieter (Lieferdienste). Soweit Speditionsversand gewählt wurde, wird als Leistungsort "Lieferung frei Bordsteinkante" vereinbart, d.h. die Lieferung erfolgt bis vor Ihre Haustüre, ebenerdig, ohne Stufe. Teillieferungen sind möglich, wenn der Kunde

a) in der Widerrufsbelehrung auf diese Möglichkeit und die sich daraus ergebenden Folgen für das Widerrufsrecht hingewiesen wurde und

b) nicht erkennbar kein Interesse an ihnen hat oder ihm diese zumutbar sind. Zumutbarkeit ist dann gegeben, wenn
– die Teillieferung für den Auftraggeber im Rahmen des vertraglichen Bestimmungszwecks verwendbar ist,
– die Lieferung der restlichen bestellten Ware sichergestellt ist und
– dem Kunden hierdurch weder erheblicher Mehraufwand noch zusätzliche Kosten entstehen oder der Verkäufer sich zur Übernahme dieser Kosten bereit erklärt.
Die Kosten für Transport und Verpackung werden, soweit solche erhoben werden, bei Teillieferungen nur einmal berechnet.
(2) Selbstabholung an einer der „Stationen“ oder Niederlassungen des Streichinstrumente-Verleihs ist nach Terminabsprache möglich.

§ 5 Gefahrenübergang

Ist der Kunde Unternehmer, d.h. handelt er bei Abschluss des Vertrags in Ausübung seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit, geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Mietsache mit der Übergabe, bei der Versendung mit der Auslieferung der Sache an den Spediteur, den Frachtführer oder der sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Person oder Anstalt auf den Kunden über.

In allen anderen Fällen geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Mietsache auch bei der Versendung erst mit der Übergabe der Sache auf den Kunden über, unabhängig von der gewählten Versandart.

Der Mieter trägt darüber hinaus auch die Gefahr des zufälligen Untergangs, der Verschlechterung oder des Abhandenkommens während der Vertragslaufzeit.

§ 6 Gebrauch der Mietsache, Gebrauchsüberlassung an Dritte

(1) Der Mieter haftet dem Vermieter für alle schuldhaft verursachten Schäden an der Mietsache bzw. an Teilen hiervon. Entsprechendes gilt für den schuldhaft verursachten Verlust der Mietsache bzw. von Teilen hiervon. Der Mieter verpflichtet sich, die Mietsache mit der größtmöglichen Sorgfalt zu behandeln und Hinweise des Vermieters für den Umgang mit dem Mietsache zu befolgen. Dies gilt insbesondere für den ordnungsgemäßen Versand der Mietsache auf dem Postweg sowie für die ordnungsgemäße Reinigung der Mietsache.
Jeder Fall des Transports des Vertragsgegenstandes ist in dem dafür vorgesehenen Koffer bzw. in der dafür vorgesehenen Tasche durchzuführen. Dieser ist Teil der Mietsache.

(2) Die Gebrauchsüberlassung an Dritte ist dem Mieter nicht gestattet.
Für den Fall der Anmietung der Mietsache für einen Minderjährigen gilt dieser nicht als Dritter in diesem Sinne.

§ 7  Erhaltungspflicht des Vermieters, Rechte des Mieters bei Mängeln

(1) Für jeden Fall der Beschädigung oder des Verlustes der Mietsache oder Teilen hiervon ist der Mieter verpflichtet, den Vermieter unverzüglich zu informieren.
Im Falle einer Beschädigung hat der Mieter dem Vermieter auf dessen Verlangen die Mietsache unverzüglich zur Überprüfung und Instandsetzung zu überlassen. Jede Instandsetzung oder Wartung durch Dritte ist dem Mieter nicht gestattet.

(2) Die Behebung von Mängeln erfolgt durch Reparatur oder Ersatz der Mietsache durch ein vergleichbares Instrument. Hierzu ist dem Vermieter ein angemessener Zeitraum einzuräumen.

(3)  Die Rechte des Mieters wegen Mängeln sind ausgeschlossen, falls dieser ohne Zustimmung des Vermieters Änderungen an der Mietsache vornimmt oder vornehmen lässt.

§ 8  Haftungsbegrenzung

(1) Die verschuldensunabhängige Haftung des Vermieters nach § 536a Abs. 1 BGB wegen Fehlern, die bereits zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses vorhanden waren, ist ausgeschlossen.

(2) Im Übrigen haftet der Vermieter dem Mieter aus allen vertraglichen, vertragsähnlichen und gesetzlichen, auch deliktischen Ansprüchen auf Schadens- und Aufwendungsersatz wie folgt:
Der Vermieter haftet aus jedem Rechtsgrund uneingeschränkt
  • bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit,
  • bei fahrlässiger oder vorsätzlicher Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit,
  • aufgrund eines Garantieversprechens, soweit diesbezüglich nichts anderes geregelt ist,
  • aufgrund zwingender Haftung wie etwa nach dem Produkthaftungsgesetz.
Verletzt der Vermieter fahrlässig eine wesentliche Vertragspflicht, ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, sofern nicht gemäß unbeschränkt gehaftet wird. Wesentliche Vertragspflichten sind Pflichten, die der Vertrag dem Verkäufer nach seinem Inhalt zur Erreichung des Vertragszwecks auferlegt, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf.

Im Übrigen ist eine Haftung des Vermieters ausgeschlossen.

Vorstehende Haftungsregelungen gelten auch im Hinblick auf die Haftung des Vermieters für seine Erfüllungsgehilfen und gesetzlichen Vertreter.

§ 9  Vertragslaufzeit, Beendigung des Mietverhältnisses

(1) Das Mietverhältnis beginnt mit Erhalt der Mietsache und wird auf unbestimmte Zeit geschlossen.

(2) Für Kontrabässe und Celli gilt eine Mindestmietdauer von 3 Monaten. Für Geigen und Bratschen wird keine Mindestmietdauer festgelegt.

(3) Das Mietverhältnis kann nach Ablauf der Mindestmietdauer (falls zutreffend) mit einer Frist von 4 Wochen zum Ende des Mietmonats gekündigt werden.

(4) Das Kündigungsrecht des Mieters nach § 3 (1) dieses Vertrages bleibt unberührt.

(5) Das Recht jeder Partei zur außerordentlichen Kündigung bleibt unberührt.

(6) Die Kündigung bedarf zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.

§ 10  Rückgabe der Mietsache

(1) Bei Beendigung des Vertragsverhältnisses hat der Mieter dem Vermieter die Mietsache inkl. Zubehör in ordnungsgemäßem Zustand zurückzugeben.

(2) Soweit nichts anderes vereinbart wurde, trägt der Mieter die Kosten für den Rücktransport der Mietsache.

§ 11 Ausschluss bzw. vorzeitiges Erlöschen des Widerrufsrechts

Das Widerrufsrecht besteht nicht, wenn der Kunde bei Abschluss des Vertrags in Ausübung Ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit und mithin als Unternehmer im Sinne des § 14 Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) handelt.

Das Widerrufsrecht besteht ferner nicht bei Verträgen

- zur Lieferung von Waren, die nicht vorgefertigt sind und für deren Herstellung eine individuelle Auswahl oder Bestimmung durch den Verbraucher maßgeblich ist oder die eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse des Verbrauchers zugeschnitten sind;

- bei Verbrauchern, soweit die Bestellung aus einem und die Sendung in ein Land erfolgt, das nicht Mitglied der Europäischen Union ist.

Das Widerrufsrecht erlischt vorzeitig bei Verträgen

- zur Lieferung versiegelter Waren, die aus Gründen des Gesundheitsschutzes oder der Hygiene nicht zur Rückgabe geeignet sind, wenn ihre Versiegelung nach der Lieferung entfernt wurde;

- zur Lieferung von Waren, wenn diese nach der Lieferung auf Grund ihrer Beschaffenheit untrennbar mit anderen Gütern vermischt wurden;

- zur Lieferung von Ton- oder Videoaufnahmen oder Computersoftware in einer versiegelten Packung, wenn die Versiegelung nach der Lieferung entfernt wurde.


§ 12 Verfahren zum Umgang mit Beschwerden, Streitbeilegungsverfahren

Das Verfahren von Streichinstrumente-Verleih Nestler GmbH zum Umgang mit Beschwerden entspricht den Erfordernissen der fachlichen Sorgfalt. Sollte der Kunde demnach Beschwerden vorbringen wollen, kann er dies über alle hier genannten Kommunikationsmittel und Adressen/Nummern schriftlich oder mündlich tun. Eine zeitnahe Bearbeitung wird zugesichert.

Es wird darauf hingewiesen, dass die Streichinstrumente-Verleih Nestler GmbH weder verpflichtet noch bereit ist, an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.

§ 13 Hinweise zur Verpackungsverordnung

Es wird darauf hingewiesen, dass die Streichinstrumente-Verleih Nestler GmbH entsprechend den gesetzlichen Vorgaben einem zugelassenen Dualen System angeschlossen ist.

§14 Gerichtsstand, Rechtswahl

Gerichtsstand für alle Streitigkeiten im Zusammenhang mit dem Mietvertrag ist der Sitz von der Streichinstrumente-Verleih Nestler GmbH, wenn der Kunde ein Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.

Die Vertragspartner vereinbaren hinsichtlich sämtlicher Rechtsbeziehungen aus diesem Vertragsverhältnis die Anwendung des Rechts der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts, es sei denn, dass dem Verbraucher dadurch der Schutz entzogen würde, der ihm durch die zwingenden Vorschriften des Staates gewährt wird, in dem er seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat. In letzterem Fall gilt das Recht des Staates in dem der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat.
 
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